Hochburg Emmendingen
Sehenswürdigkeiten
Aus dem ehemaligen Halsgraben, der die mittelalterliche Oberburg vom südlichen Vorgelände trennte und aus dem die frühen Maurer ihre Bausteine gebrochen hatten, wurde im Laufe der Zeit ein Wirtschaftshof, durch den der Weg zur Oberburg führte. Neben der Burgschmiede und Lagerplatz für Vorräte, wurde im Hof eine „Wette“ angelegt, ein Auffangbecken für Regenwasser, das als Brauchwasser für Handwerker und Vieh diente und ein wichtiger Brandweiher war.
Im Jahr 1684 wurde von Soldatenfrauen im nördlichen Hochschloss, durch Fahrlässigkeit, ein Brand ausgelöst. Durch das Feuer wurde fast das gesamte obere Schloss zerstört. Bei der anschließenden Untersuchung zur Ursache des Brandes wurde festgestellt, dass die Soldatenfrauen Catarina Dreyerin und Ursula Bechtholdin wohl fahrlässig mit der Asche aus den Öfen und Herden umgegangen sind. Beide Frauen wurden bis zu einer Entscheidung durch den Markgrafen in das Gefängnis verbracht. Besser davon kamen der Burgvogt, Wolfgang Peter Zilger, und sein Vorgänger, Johann Erhardt Linkh, denen eine Mitverantwortung an dem schrecklichen Ereignis zugeschrieben wurde. Sie mussten aber eine hohe Geldstrafe entrichten. Auf Veranlassung einer dieser beiden hohen Herren, sie schoben sich die Verantwortung gegenseitig in die Schuhe, wurde die große Wasserwette einige Tage zuvor geleert, so dass nicht genügend Löschwasser vorhanden war. Als Grund dafür wurde angegeben, dass die Burgbewohner den Wettenablauf geöffnet hatten, um auf bequeme Art an die Fische zu gelangen. Die Wette, mit angebauter Kalkgrube, wurde 1985 freigelegt und anschließend saniert. Die heutige WC-Anlage steht auf den Grundmauern der ehemaligen Burgschmiede und wurde ebenfalls 1985 errichtet.
Aus dem Hof gelangte man an seiner Ostseite rechts in das „Bollwerksgewölbe“, und abwärtsführend nach links in den Keller der Burgvogtei. Zuvor muss man an dem Burggefängnis vorbei, das hier etwa seit dem späten Mittelalter eingerichtet war.
Aus einer Hofordnung um 1550:
„Sobald Gefangene auf das Schloss geführt werden, ist es Pflicht der Wächter, ihre Kleider zu durchsuchen, gefährliche Gegenstände, Leibbinden, Hosenträger usw. wegzunehmen und bis zur Freilassung aufzubewahren, "damit die gefangenen und sonderlich die um malefizisch sachen ingelegt aus unmut oder anfechtung sich selbs nit entlaiben mögen." Je nach Befehl des Burgvogts haben die Wächter für Speise und Trank der Gefangenen zu sorgen, außer abends und morgens 1-2-mal an der festverschlossenen Tür zu horchen, ob nicht einer auszubrechen versucht oder irgend einen berechtigten Wunsch hat. Wehe, wenn ein Gefangener wegen der Fahrlässigkeit der Wächter entweicht! Leib- und Lebensstrafe wird ihnen angedroht.“
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